Richtlinien

Aufnahmerichtlinien

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Personen, die ihren Wohnsitz im Altlandkreis Kötzting haben. Zur Aufnahme muss der Aufnahmeantrag ausgefüllt und an Bezirksfischereiverein Kötzting e.V., Postfach 127, 93438 Kötzting per Post oder per Fax an: 09941/8252 zugesandt werden.
Nach Bearbeitung des Aufnahmeantrags werden Sie kontaktiert um Weiteres zu vereinbaren.

Fangbestimmungen

Die besonderen Fangbestimmungen für Mitglieder sind dem Fischereierlaubnisschein zu entnehmen.